Ein Netz an Schlössern

EuGH Urteil: Mehr Rechte für Betroffene der DSGVO

Sie sind von einem Datenleck betroffen? Ihnen steht ein Schadensersatz zu!

In den letzten Jahren haben viele Unternehmen Datenlecks erfahren, bei denen sensible Daten von Millionen von Kunden im Dark Web verkauft wurden. Einige Beispiele hierfür sind Facebook, myfitnesspal, Twitter, Deezer und Adobe. Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen gemäß Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ihre Kunden unverzüglich informieren, wenn es zu einem Datenleck gekommen ist.

Ein Schild mit Schloss umgeben von den Datenleck betroffenen Firmen: Facebook, Adobe, Twitter, Deezer und myfitnesspal
Wenn ein Datenklau stattfindet und die persönlichen Daten von Kunden betroffen sind, können diese Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach Artikel 82 der DSGVO haben betroffene Personen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch eine Datenschutzverletzung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Zusammen mit Claimback können Sie Ihren Schadensersatz von bis zu 5.000€ geltend machen - ganz ohne Risiko.
Claimback bietet betroffenen Kunden die Möglichkeit, kostenfrei und unverbindlich prüfen zu lassen, ob sie von einem Datenleck betroffen sind. Wenn dies der Fall ist, hilft Claimback dabei, den Schadensersatz ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie haben eine RSV? Dann können wir für Sie tätig werden! Dies läuft ganz unkompliziert für Sie, wir benötigen keine weiteren Dokumente von Ihnen und unser Kundensupport Team steht Ihnen gerne bei sämtlichen Fragen zur Verfügung.

Neues EuGH Urteil im Sinne der Betroffenen

Am 4. Mai 2023 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein wichtiges Urteil in Bezug auf Verletzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. Das Urteil legt fest, dass Unternehmen ihre Kunden bei einem Datenleck unverzüglich informieren müssen.
Zusammenfassend können wir sagen, dass das EuGH-Urteil festlegt, dass Unternehmen ihre Kunden bei einem Datenleck unverzüglich informieren müssen und dass Betroffene Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Im Falle eines immateriellen Schadens können Betroffene einen Schadensersatz erhalten.
Ein Smartphone mit der Claimback DSGVO Seite geöffnet

Bei welchen Unternehmen kam bisher ein Datenleck vor?

Es gibt viele Unternehmen, bei denen es zu Datenlecks kam, bei denen Kundendaten gestohlen wurden und im Dark Web zum Verkauf standen. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass ihre Daten möglicherweise nicht sicher sind und sie prüfen sollten, ob sie von diesen Datenlecks betroffen sind. Dies können Sie einfach, kostenfrei und unverbindlich über unseren Checker machen:

Unter den betroffenen Unternehmen sind Facebook, Adobe, myfitnesspal, Twitter und Deezer. Es ist wichtig, dass Betroffene sich bewusst sind, dass diese Unternehmen und somit auch Sie Opfer von Datenlecks geworden sind und dass ihre Kundendaten gestohlen und möglicherweise zum Verkauf im Dark Web angeboten wurden.

Über unseren Sicherheitscheck können Sie erfahren, von welchen Datenlecks Sie betroffen sind. Gerne helfen wir Ihnen dann, Ihren Anspruch auf einen Schadensersatz durchzusetzen. Zusammen mit unseren Partnerkanzleien arbeiten wir für Sie und setzen Ihr Recht durch.
Hier können Sie den Artikel teilen: