Sind Ihre persönlichen Daten von einem Datenleck betroffen?

Jetzt Schadensersatz geltend machen!

Gemäß Art. 34 DSGVO, sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Nutzer über ein entstandenes Datenleck zu informieren.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Unternehmen müssen sicherstellen, dass Ihre persönlichen Daten vor externen Zugriffen geschützt sind.

Alle Betroffenen haben Anspruch auf bis zu 5000€ Schadensersatz!

Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihre Daten geklaut wurden - ganz einfach, kostenfrei und unverbindlich mit Claimback!

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Ich habe die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen von Claimback zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass Sie mich zwecks Durchsetzung meiner Schadensersatzansprüche kontaktieren.

Claimback prüft über eine direkte Schnittstelle, ob Sie von einem Datenleck betroffen sind und informiert Sie unmittelbar über etwaige Schadensersatzansprüche.

Risikofreie Prüfung

Nur bei Erfolg erhalten wir einen Anteil der erstrittenen Summe (Erfolgsprovision: 35% bei Durchsetzung Ihrer Forderung). Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und durch diese die Kosten für ein etwaiges Verfahren getragen werden, entfällt die Erfolgsprovision).

A better way to send money.

Vertrauliche Bearbeitung

Ihre Daten werden jederzeit diskret und vertraulich behandelt - die Prüfung und Rückforderung erfolgt ausschließlich durch uns und unsere ausgewählten Partneranwälte.

0% Kostenrisiko

Im gesamten Verfahren kommen keine Kosten auf Sie zu. Wir nehmen Ihren Fall nur bei vorhandener Rechtschutzversicherung an oder organisieren eine Prozesskostenfinanzierung für Sie.

Sichere Online-Abwicklung

Ihre Daten können Sie mit wenigen Klicks fertigstellen und verschlüsselt an uns übermitteln. Ihre Anmeldung ist sicher, schnell und unkompliziert.

Juristischer Hintergrund

Das deutsche Schadensersatzrecht ist primär auf den Ersatz materieller Vermögensschäden ausgerichtet, vgl. § 253 BGB. Als Ausnahme hiervon regelt Art. 82 DSGVO eine Fallkonstellation, in der Verantwortliche und Auftragsverarbeiter auch Nichtvermögens- schäden (sog. immaterielle Schäden) betroffener Personen ersetzen müssen. Dies kann für Unternehmen in der Praxis erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Verstöße gegen das Datenschutzrecht führen bei betroffenen Personen in aller Regel bekanntlich zunächst zu Persönlichkeitsrechtsverletzungen und nicht – oder nicht unmittelbar – zu Vermögensschäden.

Grundsätzlich sind alle zurechenbaren Nachteile, die der Geschädigte an seinem Vermögen oder sonstigen rechtlich geschützten Gütern erleidet, ersatzfähig.

Bei der Höhe des Schadensersatzes ist jedoch immer der konkrete Einzelfall maßgeblich, so dass eine individuelle Prüfung erforderlich ist – Sie können Sich auch selbst über etwaige Verstöße erkundigen, wie z. B. bei  haveibeenpwned.com   oder dem  Hasso-Plattner-Institut .

Jetzt Ihre Betroffenheit prüfen!Wir prüfen Ihren Anspruch in wenigen Sekunden und setzen Ihre Rechte durch!

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Häufig gestellte Fragen