Claimback hilft Ihnen, Ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen
Claimback hilft
Schadensersatzanspruch besteht, wenn:
- Sie einen vom Abgasskandal betroffenen Diesel erworben haben, d.h
- von VW, Audi, Seat, Skoda, Daimler, Porsche oder BMW und
- Ihr Diesel (je nach Hersteller) zwischen 2005 und 2019 hergestellt und nach 2010 durch sie erworben wurde

100% Kostenübernahme durch 2 Minuten Ihrer Zeit
Sie haben Ihren Wagen noch?
Bei Rückgabe kann der Geldbetrag, auf den sie Anspruch haben, bis zum vollen Kaufpreis steigen. Wenn Sie ihr Auto behalten wollen, haben sie ebenso Anspruch auf bis zu 1/4 des vollen Kaufpreises
Sie haben Ihr Auto bereits verkauft?
Sie haben dennoch Anspruch auf Schadensersatz – abhängig davon, wie viel Sie gefahren sind. Wir berechnen Ihre Schadenssumme und unsere Partnerkanzlei übernimmt für Sie die rechtliche Durchsetzung ohne Kostenrisiko
Wagen verkauft: Auch wenn das Fahrzeug bereits verkauft wurde, steht Ihnen Schadensersatz zu!
Die Inhaber zwischenzeitlich verkaufter Dieselfahrzeuge mussten
mitunter erhebliche Wertverluste in Kauf nehmen. Diese sind die direkte Folge der öffentlich
gewordenen Abgasmanipulationen sowie der verhängten oder drohenden Fahrverboten in deutschen
Städten.
Dies ändert jedoch nichts an Ihrem Anspruch auf Entschädigung! Den erlittenen Wertverlust
können Sie durch den Schadensersatzanspruch ausgleichen.

Wagen noch im Besitz: Welche Anspruchsalternativen haben Sie?
Je nachdem, ob Sie Ihren Wagen behalten oder zurückgeben wollen, Sie können Schadensersatz verlangen.
Kleiner Schadensersatz
Niedrigerer Schadensersatzbetrag
- Fahrzeug behalten/bereits weiterverkauft (Sie behalten den Kaufpreis)
- ggf. langwieriges Sachverständigengutachten
- Kosten für Folgeschaden am Fahrzeug
Großer Schadensersatz (durch unsere Partnerkanzleien empfohlen)
Höherer Schadensersatzbetrag
- Fahrzeug abgeben
- Zahlreiche positive Urteile von deutschen Gerichten
- Rückzahlung des Kaufpreises (abzgl. Nutzungsentgelt für die gefahrenen Kilometer)
Luftverschmutzung und Wertverlust trotz Nachrüstung – ihr Anspruch bleibt bestehen
Weder Software-Updates noch Hardware-Nachrüstungen machen den Wertverlust Ihres Autos
rückgängig. Damit bleibt selbstverständlich auch Ihr Anspruch auf Schadensersatz
erhalten.
Allein die Vornahme des Software-Updates schützt Sie nicht vor Fahrverboten
Unabhängig davon, ob Sie eine Nachrüstung schon durchgeführt haben oder nicht: Jetzt aktiv
werden!